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   LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15   

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https://dejure.org/2016,37475
LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15 (https://dejure.org/2016,37475)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.09.2016 - 15 S 50/15 (https://dejure.org/2016,37475)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. September 2016 - 15 S 50/15 (https://dejure.org/2016,37475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Denkwürdiges Filesharing-Urteil: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser!

Sonstiges

  • waldorf-frommer.de (Auszüge und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Verurteilung des Anschlussinhabers, da er keinen anderen greifbaren Täter liefert - Bloße Befragung und stichprobenartige Kontrolle reichen nicht aus, um die sekundäre Darlegungslast zu erfüllen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Berlin, 28.07.2015 - 15 S 5/15

    Urheberrechtsverletzung durch unzulässiges Filesharing: Sekundäre Darlegungslast

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15
    Es ist also die Entscheidung der beklagten Partei, ob sie zumutbare Nachforschungen in ihrem Haushalt anstellt und das Ergebnis in den Prozess einführt oder sie die prozessuale Konsequenzen trägt, indem sie untätig bleibt bzw. zum Schutz der Familie schweigt (Kammer, Hinweisbeschluss vom 28. Juli 2015 - 15 S 5/15 -, bei juris).

    Für einen Spielfilm ist der geltend gemachte Lizenzschaden von 600,- EUR nach ständiger Rechtsprechung der Berliner Urheberrechtskammer angemessen, zumal bei einem Upload in Filesharing-Netzwerken mit einer Vervielfachung des Verletzungspotentials bei zahlreichen dort zu erwartenden Vervielfältigungen mittels Upload anderer User zu rechnen ist, was der Beklagten zuzurechnen ist (Kammer, Urteil vom 3. November 2015 - 15 S 5/15 - Urteil vom 8. April 2016 - 15 S 27/15 -).

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 205/12

    Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15
    Der im Jahr 2011 entstandene Vergütungsanspruch ist nicht verjährt, weil die Klägerin ihn mit den Aufträgen zur Beantragung eines Mahnbescheids Ende 2014 und zur Weiterverfolgung im Streitverfahren anerkannt hat (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2013 - 6 U 205/12 -, Rn. 52 nach juris).".
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15
    Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens - Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 - Morpheus -).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15
    Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens - Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 - Morpheus -).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15
    Daraus ergibt sich, dass eine eigenständige Verwertungshandlung im Sinne von §§ 94 Abs. 1, 19a UrhG vorliegt, wenn die Zugriffsmöglichkeit für Dritte eröffnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14, Rn. 64 - Tauschbörse I - für den Tonträgerhersteller).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15
    Der zweifelsfreie Nachweis der vollständigen Fehlerfreiheit des Auskunftsverfahrens ist nicht erforderlich (vgl. BGH GRUR 2016, 171 - Tauschbörse I - Rn. 40 nach juris).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15
    Erforderlichenfalls sind eigene Ermittlungen des Anschlussinhabers vorzunehmen, welcher Rechner zur Tatzeit online war und/oder ein Tauschbörsenprogramm installiert hatte (vgl. BGH GRUR 2016, 191 - Tauschbörse III - Rn. 41 nach juris; KG, Beschluss vom 25. April 2013 - 24 W92/12 und 99/12 -).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15
    Deshalb war sowohl die anwaltliche Abmahnung berechtigt, so dass die dadurch verursachten Anwaltskosten unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB) ebenso wie als Schadensersatz nach § 97a Abs. 1 S. 3 UrhG 2008 - gegen die geltend gemachte unterdurchschnittliche 1, 0 Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 VV-RVG nach einem Gegenstandswert von 10.000,- EUR ist, zumal das Kammergericht bei Filmwerken einen Wert von nicht unter 20.000,- EUR ansetzt, nichts zu erinnern - in Höhe von 506,- EUR von dem Beklagten zu erstatten sind, wobei der ursprüngliche Freistellungsanspruch nach § 250 S. 2 BGB infolge fruchtloser Fristsetzung zur Zahlung sich in einen Geldanspruch umgewandelt hat (vgl. BGH NJW 1992, 222; 1999, 1542; 2004, 1868; OLGR Rostock 2009, 134), als auch ist ein Schadensersatzanspruch nach der sog. Lizenzanalogie nach § 97 Abs. 2 S. 2 UrhG begründet, denn die eigenen Verwertungsmöglichkeiten und Absatzwege der Klägerin wurden nicht nur spürbar beeinträchtigt, sondern das Nachfrageinteresse auf den kostenlosen Download via Filesharing umgeleitet und dort gesättigt.
  • OLG München, 14.01.2016 - 29 U 2593/15

    Filesharing - Zur Haftung von Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die aus der

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15
    Die Kammer schließt sich insoweit vollinhaltlich den Ausführungen des OLG München (WRP 2016, 385 Rn. 50ff. nach juris) zu Filesharing-Sachverhalten an.
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10

    Bochumer Weihnachtsmarkt

    Auszug aus LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15
    29 Auf den Lizenzschaden findet § 852 BGB mit einer zehnjährigen Verjährung Anwendung (vgl. BGH GRUR 2012, 715 - Bochumer Weihnachtsmarkt - Rn. 41 a.E. nach juris).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98

    Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 85/12

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Sharehosting-Dienstes

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung

  • OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08

    Zwei selbständige Berufungen; Kosten des Vorprozesses: Erledigung einer Berufung

  • AG Hamburg, 06.02.2015 - 36a C 38/14

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen eines Films in einer

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